Was sollten Sie zusätzlich beachten?
Nun kennen Sie die groben Schritte, die von Ihnen erledigt werden sollten, um auf die Zusammenarbeit mit der Steuerberatung optimal vorbereitet zu sein. Wie Sie gesehen haben ist dies kein Hexenwerk und lässt sich relativ leicht eigenständig durchführen, insbesondere wenn Sie eine Finanzsoftware nutzen. Denn laut einer Studie von PCW hilft der Einsatz von Finanztechnologie deutlich bei der Prozessverbesserung. Damit kann auch begründet werden, weshalb der KI-Einsatz beispielsweise beim automatischen Auslesen von Belegen zur Weiterverarbeitung im Rechnungswesen im Jahr 2020 bereits bei 67 % lag. Wir hoffen, dass Sie zu dieser Mehrheit gehören.
Damit die Zusammenarbeit einwandfrei verlaufen kann, möchten wir Ihnen zum Abschluss noch einige wertvolle Tipps mit auf den Weg geben.
Besprechen Sie sich mit dem:der Steuerberater:in
Bevor die Vorarbeit überhaupt beginnt, sollte Sie bestenfalls bereits Kontakt mit Ihrem/Ihrer Steuerberater:in aufgenommen haben. Wir empfehlen Ihnen, im Austausch detailliert auf Ihre Wünsche und Anforderungen einzugehen. Nur so können Sie gemeinsam mit dem:der Steuerberater:in einen Weg zu finden, um diese abzudecken. Dabei gilt es, im ersten Schritt Ihre individuellen steuerlichen Anforderungen zu spezifizieren, um darauf basierend die nächsten Schritte, wie das Bereitstellen notwendiger Dokumente, einzuleiten.
Zudem sollten Sie Ihre internen Finanzprozesse umfassend und vollständig offenlegen (Stichwort: Verfahrensdokumentation). Ihr:e Steuerberater:in sollte beispielsweise problemlos nachvollziehen können, wie Sie Ihre Ausgangsrechnungen schreiben, diese versenden oder in welcher Menge Sie wo Eingangsrechnungen aufbewahren. Zudem sollte beschrieben werden, welche Banken und Softwarelösungen Sie im Einsatz haben. Nur wenn der:die Steuerberater:in Ihre genauen Prozesse kennt, kann er:sie individuelle Tipps geben, um Fehler zu vermeiden und die Vorarbeit optimal und und effizient zu gestalten.
Sollten Sich also Dinge in Ihrer Finanzabteilung ändern, zum Beispiel durch die Einführung einer Rechnungsverarbeitungssoftware, informieren Sie bestenfalls sofort ihre Steuerberater darüber.
Beginnen Sie frühzeitig
Wann war nochmal die Frist zum Einreichen der Lohnsteuererklärung? Am zehnten Tag nach Ablauf eines Lohnsteuer-Anmeldezeitraums. Und wann ist denn eigentlich die Umsatzsteuervoranmeldung fällig? Das hängt ab dem zweiten Jahr nach der Unternehmensgründung von der Höhe der Umsatzsteuer ab.
Wussten Sie es? Bestenfalls schon, denn nur so kann das Verpassen von Fristen vermieden werden. Setzen Sie sich also lieber zu früh als zu spät mit den anstehenden Themen auseinander und warten Sie nicht darauf, dass ihre Steuerberater:innen Sie daran erinnern. Es können immer unerwartete Probleme aufkommen, beispielsweise fehlerhafte Rechnungen oder nicht nachvollziehbare Zahlungsvorgänge. Und vergessen Sie nicht, dass Mitarbeiter gerne mal vergessen, ihre Belege einzureichen. Planen Sie dafür ausreichend Zeit ein, um nicht hinten hinaus unter Druck arbeiten zu müssen.
Überprüfen Sie die Belege
Stellen Sie vor dem Sortieren der Belege sicher, dass diese fehlerfrei sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Stimmen beispielsweise auf den Rechnungen Datum, Anschrift, Menge und Preis der aufgeführten Leistungen oder die berechnete Mehrwertsteuer? Anbei finden Sie eine kleine Checkliste, was in einer Rechnung enthalten sein soll.