E-Rechnungen in den Formaten ZUGFeRD und XRechnung ab sofort mit finway verarbeiten

E-Rechnungen empfangen und automatisiert verarbeiten

Mit finway können Sie E-Rechnungen empfangen, auslesen und freigeben. Wir machen Ihr Unternehmen fit für den digitalen Rechnungseingang!

  • Automatisierte Erfassung der Formate XRechnung und ZUGFeRD
  • Bequem aus Ihrem Postfach per E-Mail Weiterleitung oder Drag & Drop
  • E-Rechnungen genauso wie PDF- oder Papierrechnungen verarbeiten

finway ist GoBD zertifiziert nach IDW PS 880

über 400 Unternehmen vertrauen bei der digitalen Rechnungsverarbeitung auf finway

E-Rechnungen in den Formaten ZUGFeRD und XRechnung ab sofort mit finway verarbeiten

E-Rechnungspflicht umsetzen? Ganz einfach!

Mit finway können Sie E-Rechnungen der Formate X-Rechnung und ZUGFeRD verarbeiten:

  • E-Rechnungen in den Rechnungseingang hochladen oder per drag & drop hineinziehen
  • Per E-Mail-Weiterleitung E-Rechnungen von Ihrem Postfach in den Rechnungseingang weiterleiten

finway liest alle relevanten Informationen für Sie aus und Sie können direkt mit der Rechnungsverarbeitung beginnen.

Die Rechnungsfreigabe automatisieren Sie mit Regeln und Workflows.

E-Rechnungen automatisiert verarbeiten

Vom Eingang, über die Erfassung bis hin zur Prüfung und Freigabe: Mit finway verarbeiten Sie alle Rechnungen digital und automatisiert, egal ob XRechnung, ZUGFeRD, Papier- oder PDF-Rechnung.

finway ist GoBD-zertifiziert nach IDW PS 880

E-Rechnungen revisionssicher archivieren

Eine E-Rechnung ist geprüft und nach DATEV oder in ein anderes Buchhaltungssystem exportiert? Dann archivieren Sie mit finway die E-Rechnung (und natürlich auch alle anderen Rechnungsformate) revisionssicher mit nur einem Klick. finway ist GoBD-zertifiziert nach IDW PS 880 und befähigt Sie dazu, über die Archivierungspflicht hinaus die spezifischen Anforderungen der deutschen Steuerbehörden für die ordnungsgemäße Verwaltung und Speicherung digitaler Aufzeichnungen und Dokumente einzuhalten.

Ab 2025 muss ich E-Rechnungen empfangen können – wie geht es mit der E-Rechnungspflicht weiter?

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes ist es seit dem 01. Januar 2025 Pflicht, E-Rechnungen technisch empfangen und verarbeiten zu können. Für das Ausstellen von E-Rechnungen gilt bislang eine gesetzliche Übergangsfrist bis spätestens 2028. Mit Blick auf den zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwand aufseiten der Unternehmen hat der Gesetzgeber aber eine Übergangsregelung für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen:

Ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht für B2B-Unternehmen: Rechnungen über 250 € müssen elektronisch empfangen werden können.

Bis Ende 2026

Bis zum 31.12.2026 dürfen für in 2025 und 2026 ausgeführte B2B-Umsätze weiter Papierrechnungen übermittelt werden (so lange der Empfänger zustimmt), genau wie elektronische Rechnungen, die noch nicht dem neuen Format entsprechen.

Bis Ende 2027

Bis zum 31.12.2027
dürfen für in 2027 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden, genau wie elektronische Rechnungen, die noch nicht dem neuen Format entsprechen. Achtung: Voraussetzung für diese Regelung ist, dass der Rechnungsaussteller einen Vorjahresumsatz (Gesamtumsatz 2026) von maximal 800.000 Euro hat. Unternehmen, deren Umsatz diese Grenze überschreitet, sind ab 2027 dazu verpflichtet E-Rechnungen nach dem EN-16931-Standard auszustellen.

Ab 2028

Ab dem 01.01.2028
sind dann alle Anforderungen an die E-Rechnung zwingend einzuhalten.

Diese fragen erreichen uns häufig

FAQ zu E-Rechnungen

Welche Vorteile bietet eine E-Rechnung?

Die E-Rechnung ist im modernen Mittelstand der Hebel für ein vollständig automatisiertes und fehlerfreies Finanzwesen. Durch standardisierte, maschinenlesbare XML-Formate (ZUGFeRD und XRechnung) entfällt das fehleranfällige manuelle Abtippen von Rechnungsdaten komplett, was Übertragungsfehler und Zahlendreher eliminiert.

Neben der Einsparung von Druck- und Portokosten beschleunigt die E-Rechnung die Durchlaufzeiten massiv: Dokumente gehen digital ein, werden per KI-OCR sofort ausgelesen und automatisch an die richtigen Genehmiger:innen weitergeleitet. Für CFOs und CEOs bietet das strukturierte Datenformat zudem maximale Transparenz in Echtzeit über alle Verbindlichkeiten sowie eine lückenlose GoBD-Compliance. Am Monatsende profitiert die Buchhaltung von einer fehlerfreien, sekundenschnellen Datenübergabe via DATEV-Schnittstelle direkt an den Steuerberater.

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für mein Unternehmen?

Die gesetzliche E-Rechnungspflicht im inländischen B2B-Verkehr ist bereits in vollem Gange: Seit dem 1. Januar 2025 ist der Empfang und die GoBD-konforme Archivierung strukturierter XML-Rechnungen (ZUGFeRD/XRechnung) für jedes deutsche Unternehmen verpflichtend. Eine reine PDF-Rechnung gilt rechtlich nicht mehr als elektronische Rechnung.

Für die Ausstellung von E-Rechnungen gelten aktuell folgende Übergangsfristen:

  • Bis Ende 2026: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 € müssen ab dem 1. Januar 2027 zwingend auf den elektronischen Rechnungsversand umgestellt haben.
  • Bis Ende 2027: Unternehmen mit einem Umsatz unter 800.000 € müssen die Pflicht ab dem 1. Januar 2028 vollständig umsetzen.

Welche E-Rechnungsformate gibt es?

In Deutschland und Europa sind die Formate durch die EU-Norm EN 16931 strikt standardisiert. Die zwei entscheidenden E-Rechnungsformate für den deutschen Mittelstand sind:

  • ZUGFeRD: Ein sogenanntes Hybrid-Format. Es kombiniert eine sichtbare PDF-Datei mit einer eingebetteten, maschinenlesbaren XML-Datei. Das macht es sowohl für das menschliche Auge als auch für automatisierte Software-Systeme perfekt lesbar.
  • XRechnung: Ein rein datenbasiertes XML-Format ohne visuelle PDF-Komponente. Es ist ausschließlich maschinenlesbar und wird insbesondere im Rechnungsaustausch mit Behörden und dem öffentlichen Sektor (B2G) vorausgesetzt.

Im internationalen Kontext gibt es zudem Formate wie Peppol BIS (häufig genutzt im EU-Verkehr), FatturaPA (Italien) oder Factur-X (Frankreich).

Was ist der Unterschied zwischen X-Rechnung und ZUGFeRD?

Beide Formate erfüllen die gesetzlichen Anforderungen der E-Rechnungspflicht in Deutschland nach der EU-Norm EN 16931 und basieren auf maschinenlesbaren XML-Daten. Der entscheidende Unterschied liegt im Aufbau des Dokuments und der visuellen Lesbarkeit:

  • XRechnung: Dieses Format ist eine reine XML-Datei, die ausschließlich aus strukturiertem Daten-Code besteht. Für das menschliche Auge ist sie ohne technische Hilfsmittel nicht lesbar. Sie wird insbesondere im Rechnungsaustausch mit Behörden und öffentlichen Auftraggebern (B2G) vorausgesetzt. finway übersetzt diesen XML-Code sekundenschnell in eine übersichtliche, visuelle Rechnungsmaske für Ihre Mitarbeitenden.
  • ZUGFeRD: Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes Hybrid-Format, bei dem eine maschinenlesbare XML-Datei unsichtbar in ein klassisches PDF/A-Dokument eingebettet ist. Dadurch ist die Rechnung für den Menschen wie gewohnt direkt lesbar, während Software-Systeme die Daten im Hintergrund vollautomatisch auslesen. Dieses Format ist im privatwirtschaftlichen Mittelstand (B2B) weit verbreitet.

Warum ist eine PDF-Rechnung keine E-Rechnung?

Eine klassische PDF-Rechnung ist rechtlich und technisch lediglich das digitale Abbild einer Papierrechnung. Sie ist ein statisches Dokument ohne strukturierte, maschinenlesbare Daten.

Eine echte E-Rechnung hingegen muss laut Gesetz zwingend in einem standardisierten XML-Format (XRechnung oder ZUGFeRD) vorliegen. Nur dieser standardisierte Daten-Code ermöglicht es Software-Systemen, alle Rechnungsdaten wie Beträge und IBANs direkt, fehlerfrei und ohne manuelle Zwischenschritte auszulesen.

Ein PDF-Dokument kann zwar – wie beim Hybrid-Format ZUGFeRD – die visuelle Hülle einer E-Rechnung bilden, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen im inländischen B2B-Verkehr allein jedoch nicht mehr.

Welche Pflichtangaben gehören in eine E-Rechnung?

Eine gesetzeskonforme E-Rechnung nach der europäischen Norm EN 16931 basiert auf den klassischen umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben (gemäß § 14 UStG), verlangt im Daten-Code (XML) jedoch zusätzliche, standardisierte Felder für die automatisierte Verarbeitung. Zu den zwingenden Angaben gehören:

  • Stammdaten: Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens sowie des Rechnungsempfängers.
  • Steuernummern: Die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Ausstellers.
  • Identifikation & Datum: Eine fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer sowie das Ausstellungsdatum.
  • Leistungsdetails: Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren oder der erbrachten Dienstleistung sowie der genaue Leistungszeitraum.
  • Entgelt & Steuern: Nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Beträge sowie der anwendbare Steuersatz.
  • Erweiterte E-Rechnungs-Pflichtangaben (EN 16931): Eine gültige Bankverbindung (IBAN), konkrete Zahlungsbedingungen (oder das exakte Fälligkeitsdatum), die E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers sowie die Käuferreferenz zur internen Zuordnung (bei Behörden zwingend die sogenannte Leitweg-ID).

Wie kann ich prüfen, ob eine E-Rechnung korrekt ist?

Bei der Prüfung einer E-Rechnung müssen sowohl die inhaltliche Richtigkeit (nach § 14 UStG) als auch die technische Format-Compliance (nach der EU-Norm EN 16931) sichergestellt sein. Für Unternehmen gibt es zwei Wege, dies zu prüfen:

  • Manuelle Prüfung via Validierungs-Tools: Für die punktuelle, manuelle Überprüfung einzelner Dokumente gibt es kostenlose Online-Validatoren (wie z. B. den offiziellen Kosit-Validator oder portinvoice). Hier wird die XML-Datei hochgeladen und auf die korrekte Struktur der Formate XRechnung oder ZUGFeRD getestet.
  • Automatisierte Prüfung im Workflow (Best Practice): Um die Buchhaltung im Alltag spürbar zu entlasten, übernimmt eine Software wie finway diese Prüfung vollautomatisch im Hintergrund. Jede eingehende E-Rechnung wird direkt beim Import auf ihre technische Validität sowie die gesetzlichen Pflichtangaben gescannt.

Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?

E-Rechnungen unterliegen in Deutschland den gleichen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen wie Papierrechnungen. Sie müssen mindestens 10 Jahre archiviert werden, und zwar in einem unveränderbaren und lesbaren Format. Sie müssen also sicherstellen, dass die digitalen Dokumente während dieser Zeit vor Verlust, Änderungen oder unbefugtem Zugriff geschützt sind. finway stellt Ihnen ein revisionssicheres Archiv zur Verfügung, mit welchem Sie dieser Pflicht ganz einfach nachkommen können.

Was passiert, wenn ich die E-Rechnungspflicht ignoriere?

Das Ignorieren der E-Rechnungspflicht kann ernsthafte Konsequenzen haben:

  • Rechtliche Folgen: Rechnungen, die nicht im vorgeschriebenen Format vorliegen, könnten von Empfängern abgelehnt werden. Zudem drohen Bußgelder bei Nicht-Einhaltung der Vorschriften.
  • Steuerliche Risiken: Unzureichende Rechnungen können Probleme bei der Umsatzsteuererstattung verursachen.
  • Zahlungsverzögerungen: Unternehmen, die E-Rechnungen nicht bereitstellen können, riskieren Verzögerungen oder sogar Zahlungsausfälle.
  • Wettbewerbsnachteil: Firmen, die den Anforderungen nicht gerecht werden, wirken weniger professionell und könnten von Geschäftspartnern gemieden werden.

Eine rechtzeitige Umstellung auf E-Rechnungen ist entscheidend, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden und effizienter zu arbeiten.

Wie sicher sind E-Rechnungen?

E-Rechnungen bieten durch ihre standardisierten XML-Datenstrukturen und die digitale Verarbeitung ein deutlich höheres Sicherheitsniveau als klassische Papier- oder PDF-Rechnungen. Zu den zentralen Schutzmechanismen gehören:

  • Schutz vor Rechnungsbetrug (Fake-Invoices): Da der XML-Code von XRechnung und ZUGFeRD direkt aus dem System des Ausstellers generiert wird, ist eine nachträgliche Manipulation der Rechnungsdaten oder Bankverbindungen (IBAN) nahezu unmöglich.
  • Sichere digitale Übertragung: Der Rechnungsaustausch erfolgt verschlüsselt (z. B. über geschützte Mailserver oder Netzwerke wie Peppol), was den unbefugten Zugriff durch Dritte verhindert.
  • Innerbetriebliches Kontrollverfahren: Anstelle veralteter Signaturpflichten fordert der Gesetzgeber einen nachvollziehbaren Prüfpfad. Eine Software wie finway stellt diese Historien lückenlos sicher.
  • Revisionssichere Archivierung: E-Rechnungen werden im Originalformat (XML) unveränderbar und über die gesetzliche Zehnjahresfrist hinweg GoBD-konform archiviert.

Was brauche ich, um eine E-Rechnung zu empfangen?

Um E-Rechnungen im inländischen B2B-Verkehr gesetzeskonform zu empfangen, benötigen Unternehmen eine technische Infrastruktur, die weit über ein einfaches E-Mail-Postfach hinausgeht. Da Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD auf reinem XML-Code basieren, sind für den Empfang drei Komponenten entscheidend:

  • Ein digitaler Eingangskanal: Ein zentrales, sicheres E-Mail-Postfach (z. B. rechnung@unternehmen.de) oder die Anbindung an digitale Übertragungsnetzwerke (wie Peppol), um die Rechnungsdateien direkt entgegenzunehmen.
  • Eine visualisierungs- und verarbeitungsfähige Software: Da XML-Code für das menschliche Auge nicht lesbar ist, wird ein System wie finway benötigt. Die Software übersetzt die Daten-Struktur sekundenschnell in eine übersichtliche Rechnungsmaske, validiert die Pflichtangaben und leitet das Dokument regelbasiert an die zuständigen Genehmiger:innen weiter.
  • Ein GoBD-konformes Archiv: E-Rechnungen müssen zwingend in ihrem elektronischen Originalformat (XML) unveränderbar für 10 Jahre archiviert werden. Ein Ausdruck oder das reine Abspeichern als Bilddatei ist rechtlich nicht zulässig.

Kann man E-Rechnungen per Mail empfangen?

Ja, der Empfang von E-Rechnungen per E-Mail ist im Mittelstand der gängigste und einfachste Weg. Ein Unternehmen kann mit seinen Lieferanten vereinbaren, dass E-Rechnungen in den Formaten XRechnung oder ZUGFeRD als Anhang an ein zentrales Postfach (wie rechnung@unternehmen.de) gesendet werden.

Allerdings reicht der reine Empfang im E-Mail-Postfach rechtlich und organisatorisch nicht aus, da die enthaltenen XML-Dateien für das menschliche Auge nicht lesbar sind. Zudem fordert die GoBD, dass diese Rechnungen unveränderbar im elektronischen Originalformat archiviert werden – das bloße Abspeichern im Mail-Ordner oder ein Ausdruck auf Papier ist nicht gesetzeskonform.

Eine automatisierte Lösung wie finway holt die E-Rechnungen direkt per Schnittstelle aus Ihrem E-Mail-Postfach ab, übersetzt den XML-Code in eine übersichtliche Rechnungsmaske für Ihre Mitarbeitenden und leitet sie automatisiert in die digitalen Prüf- und Freigabeprozesse..Die E-Rechnungen werden GoBD-konform archiviert und fehlerfrei für den Steuerberater bereitgestellt, wodurch Buchhaltung, CFOs und CEOs maximale Rechtssicherheit genießen.

Wie werden e-Rechnungen in finway verarbeitet?

finway verarbeitet E-Rechnungen über einen vollautomatisierten End-to-End-Workflow: Sobald eine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei eingeht, liest das System den XML-Code in Sekundenschnelle fehlerfrei aus.

  • Visualisierung & Prüfung: finway übersetzt den Code in eine lesbare Rechnungsmaske und validiert alle gesetzlichen Pflichtangaben.
    3-Wege-Abgleich & Vorkontierung: Das Dokument wird dem Lieferantenprofil zugeordnet, mit Bestellung sowie Wareneingang abgeglichen und automatisch auf Positionsebene vorkontiert.
  • Freigabe & Zahlung: Die Rechnung durchläuft ohne E-Mail-Schleifen die individuell definierten Prüf- und Freigabeprozesse und kann direkt über die integrierte Bankanbindung bezahlt werden.

Am Ende stehen alle Daten GoBD-konform archiviert als fehlerfreier DATEV-Export für die Buchhaltung bereit. Das entlastet CFOs, CEOs und Mitarbeitende massiv und beschleunigt die Zuarbeit für den Steuerberater.

Für wen gilt die digitale E-Rechnungs-Pflicht?

Die gesetzliche E-Rechnungs-Pflicht gilt für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, die Umsätze im inländischen B2B-Bereich erbringen oder empfangen. Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Betriebe – unabhängig von der Größe – strukturierte E-Rechnungen wie ZUGFeRD oder XRechnung digital empfangen und GoBD-konform archivieren können. Für das Ausstellen von E-Rechnungen greifen gestaffelte Übergangsfristen ab 2027 (für Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz) sowie ab 2028 flächendeckend für alle verbleibenden Unternehmen, wobei lediglich Kleinbetragsrechnungen unter 250 € und B2C-Umsätze ausgenommen sind.

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