Welche Dokumente betreffen die GoBD?
Die GoBD gelten grundsätzlich für alle Daten, die für die Besteuerung eines Unternehmens relevant sind. Dazu gehören gemäß § 147 Abs. 1 AO unter anderem Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Geschäfts- und Handelsbriefe sowie Buchungsbelege.
Die Grundsätze nach GoBD beziehen sich dabei sowohl auf eigene, ausgehende Buchungsbelege, als auch auf eingehende Belege wie Eingangsrechnungen und Geschäftsbriefe. Als Teil der Archivierung gelten auch E-Mails, sofern diese Geschäftsbriefe und Vorgänge beinhalten – also keine E-Mails, die nur als „Träger“ für z.B. eine eingehende PDF-Rechnung dienen.
Welche Dokumente sind steuerlich relevant und digital zu bewerten?
Im Falle einer Geschäftsprüfung muss der:die Prüfende in der Lage sein, sich innerhalb „angemessener Zeit“ (je nach Größe des Unternehmens kann das von einigen Tagen bis mehrere Wochen bedeuten) einen vollständigen Systemüberblick über die digitale Buchführung zu verschaffen.
Welche Daten für eine Betriebsprüfung interessant sind, ist abhängig von der Branche und der Art Ihres Unternehmens. Grundsätzlich sind aber folgende Dokumente steuerlich relevant:
- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Kostenrechnung
- Bankkonten
- Anlagenbuchhaltung
- Buchungsbelege
- Daten aus Kassensystemen
Wenn in den GoBD die Rede von Büchern ist, ist folgendes damit gemeint:
- Grundbuch: Dokumentation von Geschäftsvorfällen
- Hauptbuch: Sachliche und systematische Gliederung von Geschäftsvorfällen auf Sach- und Personenkonten
- Nebenbücher: z. B. Kontokorrentbücher
- Hilfsbücher: z. B. Auftragsbücher
In die digitale Buchführung übersetzt, kann man unter den Büchern also Haupt-, Vor- und Nebensysteme und deren Schnittstellen verstehen.
Hiermit sind Programme gemeint, die an der Datenverarbeitung rechnungsrelevanter Informationen beteiligt sind. Das Hauptsystem ist das System im Zentrum, in dem die Informationen aus anderen Systemen zusammenlaufen. In der Regel ist das ein Buchhaltungs- oder ERP-System.
Diesem zentralen System sind meist andere Systeme vor- bzw. nachgelagert. Diese werden als Vor- und Nebensysteme bezeichnet. Ein vorgelagertes System ist zum Beispiel ein Kassensystem. Ein Nebensystem wäre beispielsweise ein Programm zur Lohnbuchhaltung oder eine Software zum Ausgabenmanagement, wie finway.
All diese Programme müssen die Richtlinien zur GoBD erfüllen.