Unter der Rechnung, oder auch Faktura, versteht man ein Dokument, welches auf der Basis eines wirksamen Kaufvertrags eine fällige Gegenleistung in Form einer Bezahlung aufweist. Die Originalrechnung wird vom Rechnungsgeber an den:die Kunde:in gestellt. Wenn diese abhanden kommt, kann dies zu größeren Problemen führen…
Keine Buchung ohne Beleg
Na, schon mal gehört? Super! Denn dieser Satz stellt eine der grundlegenden Regeln der Buchhaltung dar. Denn um irgendeine Buchung vorzunehmen, muss der:die Unternehmer:in immer die Richtigkeit einer Buchung beweisen können. Um dies deutlich zu machen, braucht es einen Beleg von dem verbuchten Geschäftsvorfall.
Und was hat das jetzt mit der Originalrechnung zu tun?
Die Originalrechnung fungiert eben als genau dieser Beleg, der die Ordnungsmäßigkeit der Buchung belegen soll. Der Kassenbon, also die Originalrechnung, vom Einkauf im Getränkemarkt für die Weihnachtsfeier beweist somit, dass die Mitarbeiter:innen wirklich Wein im Wert von 2000€ getrunken haben (aua!).
Doch woher kommt dieses ungeschriebene Gesetz eigentlich?