Buchführungspflicht

Die Buchführungspflicht ist in Deutschland im Handelsgesetzbuch (HGB) erfasst. Kaufleute sind demnach generell zur Buchführung verpflichtet, mit ein paar kleineren Berufsgruppen als Ausnahme.

Buchführungspflicht – Was ist das überhaupt?

Unter der Buchführungspflicht versteht man die Pflicht, ordnungsgemäße Buchführung für das Unternehmen vorzunehmen. Wer zu einer ordnungsgemäßen Buchführung gemäß §238 I HGB verpflichtet ist, muss folgendes in seiner Buchführung inkludieren:

  • Eine doppelte Buchführung
  • Eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  • Eine Bilanz

Falls man jedoch, wie zum Beispiel als Freiberufler:in, nicht unter die Buchführungspflicht fällt, so reicht die Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.

Schon gesehen? Wir haben Ihnen die Grundlagen der Buchführung bereits in diesem Artikel genauer veranschaulicht.

Arten von Buchführungspflichten

Die Derivative

Die derivative, oftmals auch abgeleitete Buchführung genannt, leitet sich aus dem Steuerrecht ab. Denn dort wird gesagt:

„Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die Verpflichtungen, die ihm nach den anderen Gesetzen obliegen, auch für die Besteuerung zu erfüllen.”

Wer also gemäß §§ 238 ff. HGB buchführungspflichtig ist, der ist auch gemäß §140 AO des Steuerrechts zur Buchführung verpflichtet.

Die Originäre

Auch wer nicht nach $140 AO buchführungspflichtig ist, kann trotzdem gemäß §141 AO zur Buchführung verpflichtet sein. Denn gem. §141 Abs. 1 AO können gewerbliche Unternehmer:innen, wie Forst- und Landwirte:innen, auch zur Buchführung verpflichtet sein. Wann dies genau der Fall ist, siehe unten.

Aufgepasst! Formen der Gesellschaft wie die UG, AG, GmbH, KG und OHG sind prinzipiell buchführungspflichtig.

Buchführungspflicht und die einzelnen Berufsgruppen

Wer ist buchführungspflichtig?

Sind Sie Gewerbetreibender?

Ein gewerbliches Unternehmen ist im Sinne des Einkommensteuersatzes gemäß § 2 Abs. 1 GewStG zu definieren. Als gewerbliche:r Unternehmer:in sind Sie zur Buchführung verpflichtet, wenn Sie

  • mehr als 600.000€ Umsatz per anno generieren oder
  • einen Gewinn von über 60.000€ per anno nachzuweisen haben.

Oder zählen Sie als Freiberufler?

Unter Freiberufler:innen zählt man Arbeitsgruppen wie Ärzte:innen, Rechtsanwälte:innen, Journalisten:innen etc.. Wenn dies auf Sie zutrifft, so zählen Sie gemäß HGB nicht unter die gewöhnlichen Kaufleute und sind daher generell von der Buchführungspflicht befreit. Für Sie ist es ebenfalls ausreichend, eine EÜR zu erstellen.

Und wie ist es für Forst- und Landwirte?

Für Sie besteht nur dann Buchführungspflicht, wenn Sie

  • einen Gewinn aus Ihrer Forst- und Landwirtschaft von über 60.000€ zu verzeichnen haben oder
  • einen Gewinn aus einem Gewerbebetrieb, wie zum Beispiel einem Hofladen, von über 60.000€ erzielt haben
  • oder Umsätze von über 600.000€ per anno generiert haben oder
  • selbstbewirtschaftete Forst- und Landwirtschaftsflächen mit einem Marktwert von über 25.000€ halten.

Aufgepasst! Die Buchführungspflicht gilt ab dem Zeitpunkt, wo die Grenzen überschritten wurde. Doch keine Sorge: Normalerweise bekommen Sie eine Nachricht vom Finanzamt, welche Sie auf die beginnende Buchführungspflicht Ihres Unternehmens hinweist.

Bestrafung bei Nichteinhaltung der Buchführungspflicht

Das Finanzamt verlangt zu jeder Steuererklärung die dazugehörigen Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen. Liegen diese dem Finanzamt nicht rechtzeitig vor, muss das Unternehmen mit Strafgeldern rechnen. Bei größeren Delikten kann sogar eine Haftstrafe die Konsequenz sein. Eine gute Buchführung bleibt also essentiell!

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Das Ende der Buchführungspflicht

Hat ein:e Einzelunternehmer:in, der:die zur Buchführung verpflichtet war, seit zwei Jahren die genannten Grenzen unterschritten, so gilt für ihn:sie keine Buchführungspflicht mehr. Auch hier sendet das Finanzamt einen Brief an Sie, um Sie auf die Veränderung hinzuweisen.

Aufgepasst! Bei Kapitalgesellschaften endet die Buchführungspflicht jedoch erst, wenn sie endgültig aus dem Handelsregister gelöscht sind.

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