Die Buchführungspflicht ist in Deutschland im Handelsgesetzbuch (HGB) erfasst. Kaufleute sind demnach generell zur Buchführung verpflichtet, mit ein paar kleineren Berufsgruppen als Ausnahme.
Buchführungspflicht – Was ist das überhaupt?
Unter der Buchführungspflicht versteht man die Pflicht, ordnungsgemäße Buchführung für das Unternehmen vorzunehmen. Wer zu einer ordnungsgemäßen Buchführung gemäß §238 I HGB verpflichtet ist, muss folgendes in seiner Buchführung inkludieren:
- Eine doppelte Buchführung
- Eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Eine Bilanz
Falls man jedoch, wie zum Beispiel als Freiberufler:in, nicht unter die Buchführungspflicht fällt, so reicht die Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.
Schon gesehen? Wir haben Ihnen die Grundlagen der Buchführung bereits in diesem Artikel genauer veranschaulicht.