Unter Buchführung/Buchhaltung versteht man die sachliche und zeitliche Zuordnung aller Geschäftsvorgänge, welche Auswirkungen auf das Vermögen des Unternehmens haben.
Aus §238 des Handelsgesetzbuchs ergibt sich eine grundsätzliche Buchführungspflicht. Demnach soll es einem „sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit” möglich sein, „einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens” zu bekommen. Für die richtige Buchhaltung werden deshalb oftmals Buchhalter:innen bzw. Steuerberater:innen konsultiert. Mit einem Rechnungsprogramm gelingt die ordnungsgemäße Buchhaltung jedoch auch ohne Buchhalter:in.
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