Geschäftliche Meetings können oftmals sehr ermüdend und anstrengend sein. Deswegen ziehen viele Unternehmer:innen es vor, ihre geschäftlichen Verhandlungen in einer entspannten Atmosphäre stattfinden zu lassen. Bei einem netten Dinner mit Geschäftspartnern:innen oder sogar potenziellen Kunden:innen, bietet ein Geschäftsessen eine angenehme Verhandlungsatmosphäre. Das Gesetz sieht diese Vorteile des geschäftlichen Essens auch, weshalb Geschäftsessen auch steuerlich absetzbar sind. Ein Bewirtungsbeleg ist hierbei diese Art von Beweis für das Vorkommen eines Geschäftsvorfalls.
Doch jetzt nochmal von vorne:
Was ist denn ein Beleg überhaupt?
Da wir in der Buchführung sehr akribisch vorgehen müssen, damit auch wirklich alle Zahlen am Ende der Periode stimmen, braucht es auch immer Beweise für die verbuchten Ereignisse. Ein Beleg ist diese Art von Beweis für das Vorkommen eines Geschäftsvorfalls.
Belege werden hierbei in externe und interne Belege aufgeteilt. Externe Belege, auch häufig Fremdbelege genannt, werden von Außenstehenden an das Unternehmen ausgestellt. Diese Fremdbelege dokumentieren dann einen Zahlungsverkehr zwischen der Firma und einer externen Partei, daher auch der Name. Interne Belege hingegen, werden vom Unternehmen selbst ausgestellt, weshalb diese auch als Eigenbeleg bezeichnet werden.
Wozu gehört also jetzt der Bewirtungsbeleg?
Richtig! Der Bewirtungsbeleg ist ein gutes Beispiel für einen externen Beleg.
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