Keine Buchung ohne Beleg? Diesen Satz haben wir wohl alle schon mal gehört, denn er gilt als essentieller Grundsatz der Buchführung. Doch was passiert, wenn mal kein Beleg vorhanden ist, weil dieser vielleicht verloren oder sogar nie ausgestellt wurde?
Schon gewusst? Dieser Grundsatz gilt nicht nur der internen Richtigkeit von Buchungen in einem Unternehmen. Vor allem für externe Parteien, wie das berüchtigte Finanzamt, sind eben diese Belege wichtig. Ohne Beleg erkennt das Finanzamt die verbuchte Ausgabe nicht an und die steuerliche Abzugsfähigkeit entfällt! Und wer will schon sinnlos Geld verlieren?
Für diese Fälle gibt es den Eigenbeleg, welcher für das Finanzamt als Ersatz der fehlenden Rechnung zählt. Ausgefüllt wird ein Eigenbeleg meist von dem:der Unternehmer:in selber oder auch von leitenden Angestellten, die dazu befugt sind.
Doch jetzt nochmal von vorne: