Ein Buchungssatz gibt an, welche Konten bei einer Buchung angesprochen werden und auf welcher Seite des betreffenden Kontos der Eintrag zu vermerken ist. Buchungssätze bilden demnach einen Geschäftsfall, also eine Buchung, in einem Unternehmen schriftlich ab. Wichtig hierbei ist, dass ohne Beleg keine Buchung vorgenommen werden darf.
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Um jegliche Geschäftsvorgänge im Blick zu halten, werden Buchungssätze als Teil der Buchhaltung im Grundbuch/Journal vermerkt. Diese Formulierung von Buchungssätzen aus Geschäftsfällen nennt man Kontierung.
Aufbau
Jeder Geschäftsvorgang muss mindestens auf zwei Konten im Soll und Haben verbucht werden. Ob sich die Konten im Soll oder im Haben verändern, hängt von der Kontenart ab. Hierbei Unterscheiden wir zwischen Erfolgskonten und Bestandskonten.
Bestandskonten bilden Geschäftsfälle ab, bei denen der Bestand verändert wird. Diese Art von Konto kann jedoch in zwei Subgruppen gegliedert werden: die Aktivkonten und Passivkonten. Dabei werden auf Aktivkonten Zugänge stets im Soll gebucht und Abgänge im Haben. Bei Passivkonten ist es genau umgekehrt: Zugänge im Haben und Abgänge im Soll. Bestandskonten sind in der Bilanz aufgeführt und werden über das Schlussbilanzkonto (SBK) abgeschlossen.
Doch was passiert wenn Geschäftsvorfälle keine Auswirkung auf den Bestand haben?
Trotz fehlender Auswirkung auf den Bestand wie bei z.B. Löhnen, tragen diese maßgeblich zum Erfolg des Unternehmens (also Umsatz/Gewinn) bei. Deswegen verbucht man diese Geschäftsvorfälle auf den sogenannten Erfolgskonten, welches Unterkonten des Bestandskonto „Eigenkapital” sind und über die Gewinn- und Verlustrechnung abgeschlossen werden.