Betriebswirtschaftliche Auswertung

Eine betriebswirtschaftliche Auswertung (kurz BWA) ist eine monatliche Übersicht über den Finanzstatus, also die aktuelle Kosten- und Erlössituation eines Unternehmens.

Der Anwendungsbereich der BWA

Prinzipiell besteht keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung einer betriebswirtschaftliche Auswertung.  Doch warum dann eine BWA anlegen, wenn eine Bilanz schon einen Überblick über den Finanzstatus gibt?

Im Gegensatz zur Bilanz, welche oftmals erst nach einigen Monaten und somit zeitverzögert erstellt wird, bietet die BWA dank aktueller Kennzahlen einen aussagekräftigen Überblick über die aktuelle Ertragsposition. Außerdem nutzt ein Großteil der deutschen kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) diese Form der Finanzbuchhaltung, was einen Vergleich zwischen Monatsübersichten von anderen Unternehmen erleichtert.

Zudem ist die betriebswirtschaftliche Auswertung ein wesentliches Instrument von Kreditinstituten um die Kreditwürdigkeit von Unternehmen einstufen zu können.

Schon gewusst? In Deutschland gibt es die BWA schon seit den 1960er Jahren. Seither gilt die sogenannte DATEV-Standard-BWA Nr. 1 als Standard Variante und dient als Entscheidungsgrundlage für KMUs.

Betriebswirtschaftlche Auswertung

Voraussetzungen der BWA

Da die betriebswirtschaftliche Auswertung auf den Zahlen der Finanzbuchhaltung basiert, ist eine ordnungsgemäße Buchführung Voraussetzung für die Genauigkeit der BWA.

Aufgepasst! Da in der Standardversion der BWA (siehe oben) nur Daten der Buchhhaltung erfasst werden, reicht diese oftmals nicht aus um Handlungsempfehlungen abzuleiten. Deshalb muss die Standard BWA meist durch Zusatzbuchungen ergänzt werden.

In der Regel wird sowas von einem:einer Steuerberater:in oder einem:einer Wirtschaftsprüfer:in erledigt. Diese Personen haben auch das benötigte Wissen über die Zahlen und ihre Bedeutung, um die richtigen Rückschlüsse aus der BWA ziehen zu können.

Aufbau einer BWA

Eine einheitliche Form der betriebswirtschaftliche Auswertung gibt es grundsätzlich nicht. Da die BWA jedoch die Buchhaltung widerspiegelt, richtet sich ihr Aufbau nach dem individuellen Kontenrahmen eines Unternehmens. Auch ob, wie oben vermerkt, zusätzliche Buchungen benötigt werden, hängt von den individuellen Unternehmenszielen ab. Somit bietet die BWA großen Interpretationsspielraum und ist für jeden Einzelfall differenziert zu behandeln.

Prinzipiell gilt jedoch, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen

  • standardisiebar
  • rechtsformneutral
  • größenordnungsneutral
  • mit einem Branchenvergleich kompatibel

… sein sollten.

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