Eine betriebswirtschaftliche Auswertung (kurz BWA) ist eine monatliche Übersicht über den Finanzstatus, also die aktuelle Kosten- und Erlössituation eines Unternehmens.
Der Anwendungsbereich der BWA
Prinzipiell besteht keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung einer betriebswirtschaftliche Auswertung. Doch warum dann eine BWA anlegen, wenn eine Bilanz schon einen Überblick über den Finanzstatus gibt?
Im Gegensatz zur Bilanz, welche oftmals erst nach einigen Monaten und somit zeitverzögert erstellt wird, bietet die BWA dank aktueller Kennzahlen einen aussagekräftigen Überblick über die aktuelle Ertragsposition. Außerdem nutzt ein Großteil der deutschen kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) diese Form der Finanzbuchhaltung, was einen Vergleich zwischen Monatsübersichten von anderen Unternehmen erleichtert.
Zudem ist die betriebswirtschaftliche Auswertung ein wesentliches Instrument von Kreditinstituten um die Kreditwürdigkeit von Unternehmen einstufen zu können.
Schon gewusst? In Deutschland gibt es die BWA schon seit den 1960er Jahren. Seither gilt die sogenannte DATEV-Standard-BWA Nr. 1 als Standard Variante und dient als Entscheidungsgrundlage für KMUs.