Praktische Umsetzung im Unternehmen
Als Verantwortlicher für Finanzen wissen Sie: Theorie ist gut, Praxis ist entscheidend. Wie integrieren wir diese neuen Zahlen effizient in den Alltag?
1. Software-Update statt Excel-Chaos
Sollten Sie Ihre Reisekostenabrechnung noch über Excel-Tabellen abwickeln, ist jetzt der ideale Zeitpunkt für einen Wechsel. Wir bei finway aktualisieren diese Pauschalen natürlich automatisch für unsere Kunden. Wenn Sie ein anderes Tool nutzen, empfehlen wir Ihnen die korrekte Einspielung der neuen Sätze zum Jahresstart zu prüfen. Nichts ist ärgerlicher als hunderte falsch berechnete Abrechnungen im Januar zu korrigieren.
2. Kürzung der Pauschalen nicht vergessen
Ein Klassiker bei Betriebsprüfungen: Das Frühstück im Hotel. Wenn Sie die Übernachtung inkl. Frühstück buchen und bezahlen, müssen Sie die Verpflegungspauschale für den Mitarbeiter kürzen (i.d.R. um 20% des Tagessatzes für ein Frühstück).
Das BMF stellt auch für 2026 klar:
Bei der Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber […] ist die Kürzung der Verpflegungspauschale […] tagesbezogen vorzunehmen, d. h. von der für den jeweiligen Reisetag maßgebenden Verpflegungspauschale […] für eine 24-stündige Abwesenheit.
Das bedeutet: Auch wenn der Mitarbeiter am Anreisetag (mit reduziertem Satz) ankommt, berechnet sich der Kürzungsbetrag (die 20% für Frühstück) immer auf Basis der vollen 24-Stunden-Pauschale des jeweiligen Ortes.
3. Kommunikation an das Team
Informieren Sie Ihre reisenden Mitarbeitenden proaktiv. Ein kurzes Memo im Intranet oder eine E-Mail reicht oft aus: „Liebe Kolleg:innen, ab dem 01.01.2026 gelten neue Sätze für Auslandsreisen. Bitte achtet darauf, eure Reisen zeitnah im neuen Jahr einzureichen.“ Das schafft Transparenz und vermeidet Rückfragen.