Bereiche des betrieblichen Rechnungswesens
Zuallererst kann man das betriebliche Rechnungswesen in vier Unterbereiche aufteilen:
- Externes Rechnungswesen
- Internes Rechnungswesen
- Betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung
- Planungsrechnung
Alle diese Bereiche haben die Hauptaufgabe Daten rund um die unternehmerische Tätigkeit zu erfassen. Diese Datensätze beeinflussen den Pfad eines Unternehmens enorm, da diese oftmals die Basis für ausschlaggebende Entscheidungen des Managements bilden. Dabei kann man die Arbeit des Rechnungswesens in vier Hauptaufgabenbereiche unterscheiden:
- Dokumentation von Geschäftsvorfällen anhand von Belegen
- Kontrolle von wirtschaftlichen Aktivitäten und deren Übereinstimmung mit den unternehmerischen Zielen
- Information über die gesammelten Daten an das interne Management wie externe Stellen (Finanzamt, potenzielle Investoren etc.)
- Planung von strategischem Vorgehen auf der Grundlage der Zahlen
1. Das externe Rechnungswesen
Zusammen mit dem internen Rechnungswesen bildet das externe Rechnungswesen den größten Teil der Aufgabenbereiche ab. Das externe Rechnungswesen geht der Rechenschaftspflicht eines Unternehmens nach und stellt daher die finanzielle Situation eines Unternehmens nach außen hin dar. In erster Linie bereitet das externe Rechnungswesen also die Zahlen für das Finanzamt, Kunden, Lieferanten aber auch für Kapitalgeber auf. Aufgepasst! Es besteht eine Publizitätspflicht, welche sich aus dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) ergibt. Das heißt, externes Rechnungswesen ist eine gesetzliche Anforderung und somit zwingend notwendig.
Mit folgenden Instrumenten arbeitet das externe Rechnungswesen, um seiner Rechenschaftspflicht nachzukommen:
- Inventar
- Jahresabschluss
- Gewinn und Verlustrechnung (GuV)
- Anhang und Lagebericht
- Sonder- und Teilbilanzen
Okay, soweit so gut. Doch nun zum Gegenteil des externen Rechnungswesens
2. Das interne Rechnungswesen
Das interne Rechnungswesen dient der Kontrolle und Beobachtung der unternehmerischen Tätigkeiten und richtet sich wie der Name vermuten lässt nicht an externe, sondern an interne Parteien. Damit gemeint sind in erster Linie das Management eines Unternehmens.
Da für das interne Rechnungswesen anders als beim Externen keine gesetzliche Pflicht besteht und man somit nicht an handel- oder steuerrechtliche Auflagen gebunden ist, kann jedes Unternehmen nach eigenen Maßstäben vorgehen. Zu üblichen Instrumenten für das interne Rechnungswesen zählen Investitionsrechnungen, sowie Kosten- und Leistungsrechnungen.