Kostenrechnung

Die Kostenrechnung (auch Kosten- und Leistungsrechnung genannt) ist ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Rechnungswesens, genauer gesagt des internen Rechnungswesens. Sie dient der Planung, Steuerung und Kontrolle von Kosten und Erlösen. Diese Aufgaben kommen Ihnen bekannt vor? Ganz genau, die Kostenrechnung ist nämlich ein wichtiger Teil des Controllings.

Kostenrechnung – Aufgaben und Ziele

Die Kosten- und Leistungsrechnung umfasst die folgenden Aufgaben:

  • Erfassung aller Kosten und Leistungen
  • Preiskalkulationen
  • Bewertungen von Kostenträgern
  • Kontrolle der Wirtschaftlichkeit vom Unternehmen (Soll-Ist-Vergleich)
  • Bereitstellung von Informationen für betriebliche Entscheidungen

Dabei ist die wichtigste dieser Aufgaben der Vergleich von den geplanten Kosten mit den tatsächlich entstandenen Kosten. Durch diesen Vergleich wird die retrospektive Bewertung der getroffenen Entscheidungen überhaupt erst möglich. Somit ist er notwendig, um Entscheidungen für die Zukunft zu evaluieren und reflektiert treffen zu können.

Aufbau der Kostenrechnung

Die Kostenrechnung ist stufenweise in Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung gegliedert. Dabei hat jede dieser Stufen ganz bestimmte Aufgaben und Ziele, welche im Folgenden genauer erläutert werden.

Kostenartenrechnung

Dieser erste Schritt der Kostenrechnung wird bestimmt durch die Frage: „Welche Kosten sind in welcher Höhe angefallen?”. Zunächst müssen Kosten und Leistungen von Aufwendungen und Erträgen genau abgegrenzt werden, um Kosten und Leistungen der Abrechnungsperiode zuzuordnen und zu gliedern. Alle Kosten werden jeweils einer Kostenart zugeordnet, die vorher genauestens definiert sein muss. Dies geschieht unter den vier Grundsätzen der Kostenartenrechnung:

  • Eindeutigkeit
  • Disjunktheit
  • Vollständigkeit
  • Einheitlichkeit

Achtung! Die Unterteilung in Einzel- und Gemeinkosten wird später in der Kostenstellenrechnung wichtig, weshalb man die einzelnen Schritte der Kostenrechnung nicht einzeln betrachten sollte, sondern als Teile eines großen Prozess. Die jeweiligen Ergebnisse werden als Grundlage für den nächsten Schritt benötigt.

Kostenstellenrechnung

Sie ist quasi das Bindeglied zwischen Kostenartenrechnung und Kostenträgerrechnung. Ihre Aufgabe ist die Verteilung der Kosten auf die verschiedenen Kostenstellen, die diese verursacht haben. Hierbei ist der Ort der Kostenentstehung von zentraler Bedeutung. Da die Einzelkosten direkt einem Kostenträger zurechenbar sind, kümmern wir uns in diesem Schritt nur um die Gemeinkosten.

Hierfür geht man in zwei Schritten vor: zunächst werden alle Gemeinkosten auf die Haupt- und Hilfskostenstellen verteilt. Anschließend ermittelt man Zuschlagssätze, die die Kosten der Hilfskostenstellen ebenfalls auf die Hauptkostenstellen umschlagen. Am Ende sind also alle Gemeinkosten den Hauptkostenstellen zugerechnet. Da die Berechnungen manchmal etwas unübersichtlich werden können, dient der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) als Instrument zur Ermittlung der Zuschlagssätze.

Kostenträgerrechnung

Sind die ersten beiden Schritte geschafft, geht es hier im letzten Schritt darum, warum die Kosten entstanden sind. Als Kostenträger werden die Produkte und Leistungen bezeichnet, denen die Kosten schlussendlich zugerechnet werden. Die Kostenträgerrechnung besteht aus zwei verschiedenen Teilen, der Kostenträgerstückrechnung und der Kostenträgerzeitrechnung.

Kostenträgerstückrechnung

Hier werden die Selbstkosten eines einzelnen Erzeugnisses berechnet. Sie wird auch ganz einfach als Kalkulation bezeichnet. Je nachdem, ob die Kalkulation auf Basis der Vollkostenrechnung oder Teilkostenrechnung erfolgt, sind bestimmte Aspekte in die Berechnung einzubeziehen.

Kostenträgerzeitrechnung

Auch kurzfristige Erfolgsrechnung genannt, liefert die Kostenträgerzeitrechnung den Betriebserfolg des Unternehmens. Dieser wird berechnet, indem man alle Kosten und Leistungen einer Abrechnungsperiode gegenüberstellt. Sie kann nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren erfolgen.

Geschafft! Nun ist die Kostenrechnung abgeschlossen und es kann bewertet werden, wie wirtschaftlich das Unternehmen tatsächlich handelt.

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