Aufbau der Kostenrechnung
Die Kostenrechnung ist stufenweise in Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung gegliedert. Dabei hat jede dieser Stufen ganz bestimmte Aufgaben und Ziele, welche im Folgenden genauer erläutert werden.
Kostenartenrechnung
Dieser erste Schritt der Kostenrechnung wird bestimmt durch die Frage: „Welche Kosten sind in welcher Höhe angefallen?”. Zunächst müssen Kosten und Leistungen von Aufwendungen und Erträgen genau abgegrenzt werden, um Kosten und Leistungen der Abrechnungsperiode zuzuordnen und zu gliedern. Alle Kosten werden jeweils einer Kostenart zugeordnet, die vorher genauestens definiert sein muss. Dies geschieht unter den vier Grundsätzen der Kostenartenrechnung:
- Eindeutigkeit
- Disjunktheit
- Vollständigkeit
- Einheitlichkeit
Achtung! Die Unterteilung in Einzel- und Gemeinkosten wird später in der Kostenstellenrechnung wichtig, weshalb man die einzelnen Schritte der Kostenrechnung nicht einzeln betrachten sollte, sondern als Teile eines großen Prozess. Die jeweiligen Ergebnisse werden als Grundlage für den nächsten Schritt benötigt.
Kostenstellenrechnung
Sie ist quasi das Bindeglied zwischen Kostenartenrechnung und Kostenträgerrechnung. Ihre Aufgabe ist die Verteilung der Kosten auf die verschiedenen Kostenstellen, die diese verursacht haben. Hierbei ist der Ort der Kostenentstehung von zentraler Bedeutung. Da die Einzelkosten direkt einem Kostenträger zurechenbar sind, kümmern wir uns in diesem Schritt nur um die Gemeinkosten.
Hierfür geht man in zwei Schritten vor: zunächst werden alle Gemeinkosten auf die Haupt- und Hilfskostenstellen verteilt. Anschließend ermittelt man Zuschlagssätze, die die Kosten der Hilfskostenstellen ebenfalls auf die Hauptkostenstellen umschlagen. Am Ende sind also alle Gemeinkosten den Hauptkostenstellen zugerechnet. Da die Berechnungen manchmal etwas unübersichtlich werden können, dient der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) als Instrument zur Ermittlung der Zuschlagssätze.
Kostenträgerrechnung
Sind die ersten beiden Schritte geschafft, geht es hier im letzten Schritt darum, warum die Kosten entstanden sind. Als Kostenträger werden die Produkte und Leistungen bezeichnet, denen die Kosten schlussendlich zugerechnet werden. Die Kostenträgerrechnung besteht aus zwei verschiedenen Teilen, der Kostenträgerstückrechnung und der Kostenträgerzeitrechnung.
Kostenträgerstückrechnung
Hier werden die Selbstkosten eines einzelnen Erzeugnisses berechnet. Sie wird auch ganz einfach als Kalkulation bezeichnet. Je nachdem, ob die Kalkulation auf Basis der Vollkostenrechnung oder Teilkostenrechnung erfolgt, sind bestimmte Aspekte in die Berechnung einzubeziehen.
Kostenträgerzeitrechnung
Auch kurzfristige Erfolgsrechnung genannt, liefert die Kostenträgerzeitrechnung den Betriebserfolg des Unternehmens. Dieser wird berechnet, indem man alle Kosten und Leistungen einer Abrechnungsperiode gegenüberstellt. Sie kann nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren erfolgen.
Geschafft! Nun ist die Kostenrechnung abgeschlossen und es kann bewertet werden, wie wirtschaftlich das Unternehmen tatsächlich handelt.
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