Gutschrift

Das Wort Gutschrift tritt häufig im allgemeinen Sprachgebrauch auf, wobei es vor allem in der täglichen Umgangssprache oft falsch verwendet wird. Denn was der Laie unter Gutschrift, wenn zum Beispiel bei einer fehlerhaften Ware der Kaufpreis gemindert wird, betitelt, ist streng genommen eigentlich eine Minderung aus dem Leistungsstörungsgesetz des BGB.

Doch was ist dann eine Gutschrift? Die Gutschrift kann verschieden definiert werden, da sie in vielen Bereichen unseres Lebens Anwendung findet.

Die Abrechnungsgutschrift

Im Steuerrecht ist eine Gutschrift gemäß §14 Abs. 2 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) eine Art umgedrehte Rechnung, der sogenannten Abrechnungsgutschrift.

Unter der Abrechnungsgutschrift versteht man eine Gutschrift, die von dem Rechnungsempfänger an den Rechnungssteller für eine Lieferung/Leistung ausgestellt wird. Das Ungewöhnliche dabei ist, dass die Gutschrift als eine Art Rechnung fungiert, die aber eben nicht vom Leistungserbringer, sondern vom Leistungssteller ausgehändigt wird.

Beispiel: Hannah die Handelsvertreterin hat eine Geschäftsherrin namens Gisela. Da die Geschäftsherrin Gisela Provision für die abgeschlossenen Geschäfte von Hannah bezahlen muss, schuldet Gisela Hannah Geld (nämlich die Provision). Stattdessen, dass Hannah nun eine Rechnung an Gisela in der Höhe der Provision stellt, kann Gisela auch ganz einfach Hannah eine Gutschrift in Höhe der Provision zukommen lassen.

 

Aufgepasst! Sind Sie Kleinunternehmer:in im Auge des Finanzamtes? Dann dürfen Sie keine Gutschriften annehmen, welche Umsatzsteuer beinhalten. Grund dafür ist, dass Kleinunternehmer:innen von der Umsatzsteuer befreit sind und diese somit zwar nicht bezahlen müssen, aber auch nicht annehmen dürfen. Weisen Sie also Ihre Geschäftspartner:innen darauf hin, dass Sie gemäß §19 UStG nicht zum Abzug der Umsatzsteuer berechtigt sind.

Die Bankgutschrift

Bankgutschrift, oder oftmals auch Buchungsgutschrift, wird hingegen jeder Zahlungseingang auf der Haben-Seite eines Kontos genannt. Deshalb ist jeder Zugang, der die Habenseite Ihres Kontos erhöht, eine Bankgutschrift. Mit der oben erklärten Abrechnungsgutschrift hat diese Bankgutschrift also nicht wirklich etwas gemein.

Beispiel: Daniel verkauft seinen geliebten Schreibtisch, an seinen Freund Thomas für 100€, welcher ihm das Geld per Überweisung auf sein Konto überträgt. Die 100€ sind nun ein Zahlungseingang auf Daniels Konto, welche die Bank Daniel als Gutschrift ausweist.

Die Stornorechnung

Die Stornorechnung bildet die dritte Art der Gutschrift und wohl auch die am meisten im täglichen Sprachgebrauch genutzte. Oftmals wird die Stornorechnung auch als Rechnungskorrektur oder Korrekturrechnung bezeichnet, wobei alle drei Begriffe eine Teil- bis Komplettkorrektur einer Rechnung beschreiben.

Beispiel: Die Ladenbesitzerin Lucy verkauft ihrem Kunden Karl eine Hose. Leider hat dieser sein Portemonnaie vergessen, Lucy stellt Karl daher eine Rechnung aus, die dieser einfach bequem von zu Hause begleichen soll. Leider zieht Karl am nächsten Tag um, weshalb Lucy die Rechnung stornieren muss und eine neue, mit aktualisierter Adresse, an Karl ausstellen muss.

 

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