Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

GoB ist die Kurzform für „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung”. Dabei handelt es sich um allgemein-gültige Regeln zur Buchführung, welche in Deutschland herrschen. Sie leiten sich zum Teil aus dem geschriebenen Gesetz im HGB ab, zum Teil aber auch von universellen, aber ungeschriebenen kaufmännischen Regeln aus der Praxis.

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Unterschied zur GoBD

Die „Grundsätze ordnungsgemäßer Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenschutz”, kurz GoBD, gelten seit 2014 in Deutschland. Während die GoB allgemeine Grundsätze zur Buchführung festlegt, spezifiziert die GoBD somit den Rahmen der elektronischen Buchführung in der GoB.

GoB: Allgemeine Regeln der Buchführung
GoBD: Ergänzungen zum Umfang und zur Dauer der Aufbewahrung von Unterlagen in Unternehmen

Ziele der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Die GoB soll es ermöglichen, potenzielle Verluste wegen fehlerhaften Daten und Informationen zu vermeiden. Daher sollte, wie so oft in der Buchführung, ein sachverständiger Dritter innerhalb von angemessener Zeit einen Überblick über die Lage der Geschäftsvorfälle bekommen können.

Geltungsbereich der GoB

Wer die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung anwenden muss, wird im Handelsrecht geregelt. In §238 Abs. 1 HGB steht geschrieben:

 „Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen”

Somit gelten die GoB für alle Gesellschaftsformen, welche zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet sind.

Achtung! Ausnahmen davon bilden jedoch Kleinunternehmer:innen sowie Freiberufler:innen.

Aufbau der GoB

Thematisch lassen sich die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung in drei Kategorien aufteilen:

  1. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
  2. Abgrenzungsgrundsätze
  3. Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung

Die eigentlichen GoB konzentrieren sich dabei auf die wichtigsten Richtlinien zur Buchführung und Rechnungsstellung. Die Abgrenzungsgrundsätze befassen sich jedoch mit dem maßgeblichen Zeitpunkt der Erfassung von Aufwendungen und Erträgen als auch von Gewinnen und Verlusten. Zuletzt definieren die Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung die Regeln für die korrekte (wer hätte das gedacht) Bilanzierung als Teil der doppelten Buchführung.

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

1. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit: Die Geschäftsvorfälle müssen tatsächlich stattgefunden haben und rein rechnerisch aus den Büchern abgeleitet werden können
Grundsatz der Einzelbewertung: Vermögensgegenstände müssen einzeln bewertet werden. In Ausnahmefällen können jedoch auch Gruppenbewertungen möglich sein
Grundsatz zur Klarheit und Übersichtlichkeit: Es muss für sachverständige Dritte möglich sein, der Buchführung zu folgen. Das heißt, sie muss zum Beispiel in einer lebenden Sprache formuliert worden sein und unter den einzuhaltenden Aufbewahrungsfristen erfasst werden
Grundsatz der Vollständigkeit: Die Buchführung darf keine Lücken aufweisen
Grundsatz zur Ordnungsmäßigkeit: Verbuchung von Geschäftsvorfällen muss sowohl zeitnah als auch chronologisch erfolgen
Grundsatz zur Sicherheit: Aufzeichnungen müssen sicher vor Verlust archiviert werden. Hinzufügend ist die Aufbewahrung so zu organisieren, dass die Einhaltung von Aufbewahrungsfristen gewährleistet bleibt
Belegprinzip: Keine Buchung ohne Beleg (und vice versa)

2. Abgrenzungsgrundsätze

Imparitätsprinzip: Verluste müssen zu dem Zeitpunkt verbucht werden, an welchen sie prognostizierbar waren. Ein Beispiel dafür wären drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
Realisationsprinzip: Gewinne werden erst dann verzeichnet, wenn sie realisiert wurden und somit zugegangen sind
Vorsichtsprinzip: Risiken müssen abgewogen werden und in Zukunft berücksichtigt werden
Grundsatz der Periodenabgrenzung: Erträge und Gewinne sind in dem Jahr zu verbuchen, in welchen sie entstanden sind

3. Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung

Bilanzklarheit: Eine Bilanz hat eine eindeutige und klare Gliederung zu haben
Bilanzwahrheit: Die Bilanz muss wahr und somit auch vollständig sein (Lügen ist nicht)
Bilanzkontinuität: Die Gliederung der Bilanz muss zudem konstant sein und immer in der gleichen Art und Weise fortgeführt werden
Bilanzidentität: Schlussbilanz des letzten Jahres = Eröffnungsbilanz des neuen Jahres

Verstöße gegen die GoB

Aufgepasst! Wer Aufbewahrungsfristen nicht einhält oder sogar falsche Buchungen vornimmt, muss mit Maßnahmen des Finanzamts rechnen.

Dabei kann das Finanzamt zur…

  • Berichtigung der Fehler
  • Berichtigung durch Teilschätzung
  • Berichtigung durch Gesamtschätzung

… auffordern. Für den Unternehmer selbst kann ein solcher Verstoß jedoch umfangreiche Folgen haben, wie beispielsweise

  • Ungünstige Schätzungen der Besteuerungsgrundlage
  • Entzug einiger steuerlicher Vergünstigungen
  • oder sogar ein Steuerstrafverfahren

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